Schätzungs - grundlagen
- Schriftliche Übersetzungen
- Schriftliche beglaubigte Übersetzungen – Abrechnungseinheit sind 1125 Zeichen mit Leerzeichen, also sog. "beglaubigte Seite". Sie werden ausschließlich in (nicht editierbarer) Papierform verfasst und mit einem Siegel des Übersetzers und der Nummer der Urkundenrolle versehen.
- Schriftliche einfache Übersetzungen – Abrechnungseinheit sind 1500 Zeichen mit Leerzeichen. Sie können je nach dem Wunsch des Kunden in elektronischer oder Druckform verfasst werden.
- Mündliches Dolmetschen
- Mündliches beglaubigtes Dolmetschen – die kleinste Abrechnungseinheit ist ein 3-Stunden-Block für je einen Dolmetscher.
- Mündliches konsekutives (Nachfolge-) und Flüsterdolmetschen – die kleinste Abrechnungseinheit ist ein 4-Stunden-Block für je einen Dolmetscher.
- Simultanes Dolmetschen (Kabinendolmetschen) – die kleinste Abrechnungseinheit ist ein 4-Stunden-Block für je einen Dolmetscher, wobei bei dieser Dolmetschensart gleichzeitig zwei Dolmetscher arbeiten.
Jede nächste Arbeitsstunde des Dolmetschers wird als nächste Abrechnungseinheit (3- oder 4-stündige Abrechnungseinheit) gezählt.
Im Falle von Übersetzungen im In- oder Ausland, die mit einer Ausreise verbunden sind, trägt der Besteller zusätzlich Reise-/ Flug-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten des Übersetzers.
- Ungewöhnliche Aufträge
- Im Falle von ungewöhnlichen Aufträgen, legen wir Zahlungsbedingungen individuell fest, indem sie an Forderungen und Bedürfnisse angepasst werden.